Immer dabei: Der Führerschein:
Der Führerschein ist dein Beweismittel, dass du Autofahren darfst. Daher musst du ihn bei jeder Fahrt mitnehmen und bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen!
Du möchtest wissen, was die Angaben auf deinem Führerschein bedeuten? Hier findest zu die Erklärungen zu den europäischen und nationalen Schlüsselzahlen!
Auch stets mit auf Tour:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt, musst du beim Fahren immer dabei haben. Sie ist der Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde. Lass sie aber nicht im abgestellten Fahrzeug liegen!
Sie enthält
- Angaben zum Halter
- Fahrzeugdaten
- Termin der nächsten Hauptuntersuchung
- Eintragungen über technische Veränderungen am Fahrzeug
Achtung!
Du machst eine Spritztour mit einem fremden Auto? Vergiss nicht, dir vor der Fahrt die Zulassungsbescheinigung Teil I vom Halter geben zu lassen!
Nicht mit an Bord: Der Fahrzeugbrief
Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief genannt, ist die Besitzurkunde und wird für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge ausgestellt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II solltest du sicher zu Hause aufbewahren und keinesfalls im Fahrzeug liegen lassen
Sie enthält
- die Haupt-Fahrzeugdaten
- Angaben über Besitzer und Vorbesitzer
Sonderfall Klasse S und M:
Bei Fahrzeugen der Klasse M und S wird dir statt der Zulassungsbescheinigung I und II eine Betriebserlaubnis ausgestellt. Sie dokumentiert, dass das Fahrzeug den technischen Vorschriften entspricht. Du musst sie beim Fahren stets mitnehmen und darfst sie nicht im Fahrzeug zurücklassen!
Sie enthält
- Fahrzeugdaten
- Angaben zum Halter
- Eintragungspflichtige technische Veränderungen
Zudem benötigst du einen Versicherungsnachweis. Dieser bestätigt bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Mofas und Kleinkrafträdern, dass du sie versichert hast. Daher musst du auch ihn beim Fahren immer dabei haben.