Traktor-Führerschein

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Informationen zur Klasse L

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Flurförderzeuge

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 ♦ Geltungsdauer: ohne Befristung ♦ Vorbesitz erforderlich: Nein ♦ Beinhaltet Klasse: Keine

Informationen zur Klasse T

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein
und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung:
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h ♦ Geltungsdauer: ohne Befristung ♦ Vorbesitz erforderlich: Nein ♦ Beinhaltet Klasse: L, AM

Fahrschule Gehring
Seeshofer Str. 1
97762 Hammelburg

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Telefon: 09732 1324
kontakt@fahrschule-gehring.de

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Di. 14.00 - 20.00 Uhr
Mi. 10.00 - 16.00 Uhr
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Fr. 09.00 - 15.00 Uhr

Theorieunterricht:

Dienstag und Donnerstag
19.00 - 20.30 Uhr